Zitat:
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Zitat von black_rabbit
Das ist richtig!
Aber was nützt wenn die 2Jahre um sind, und du dann alle 3Liter trotzdem noch hin wird??
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Das ist nicht ganz korrekt!
Wenn Du dieses Teil in der Garantiezeit ersetzt bekommst, dann beginnt die Garantie nicht von neuem (auf dieses Teil). Sobald Du nur einen Cent beim Austausch des Teiles zahlst, dann hast Du auf dieses Teil wieder eine entsprechende Garantie.
Wobei diese ganze Sache recht fraglich ist: Am Antriebsstrang sind nunmal Verschleißteile zu finden, allerdings kann es meines Erachtens nicht sein, das ein Mitnehmer nach 3 Litern den Geist aufgibt! Das riecht nach qualitativ schlechtem Material.
Wie mueller schon geschrieben hat ist die Gewährleistung gesetzlich, die Garantie ist eine freiwillige Leistung!